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Abmeldung (eUmzug)

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute!
Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen ab.

Persönliche Abmeldung

Schweizerbürgerinnen und -bürger bringen bei persönlicher Abmeldung folgende Unterlagen mit:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Neue Adresse
  • Niederlassungsbewilligung (falls vorhanden)

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • Neue Adresse

eUmzug Online abmeldung

Bitte beachten Sie, dass der eUmzug nur für Schweizerbürgerinnen und -bürger sowie für EU/EFTA-Staatsangehörige mit Ausweis B oder C ohne Einschränkung genutzt werden kann. Drittstaatsangehörige sowie EU/EFTA-Bürgen mit Ausweis L können den Dienst nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Aargau nutzen. Bei der Abmeldung via eUmzug wird der Heimatschein von Schweizerbürgerinnen und – bürger direkt von uns der Zuzugsgemeinde zugestelt.

Hier geht es zum eUmzug

Falls Ihre Zuzugsgemeinde eUmzug nicht anbietet, müssen Sie sich persönlich dort anmelden.

Wegzug ins Ausland

Der Wegzug ins Ausland kann nicht über den Onlinedienst eUmzug erledigt werden. Wegziehende Personen haben spätestens einen Monat vor dem Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorzusprechen.