Identitätskarte
Jede Person muss für die Antragsstellung der Identitätskarte persönlich am Schalter der Einwohnergemeinde vorsprechen. Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson muss sich ausweisen können.
Bei Verlust der Identitätskarte ist für die Ausstellung eine Verlustmeldung einer schweizerischen Polizeistelle abzugeben.
Der Gesuchsteller muss persönlich am Schalter der Einwohnergemeinde erscheinen, ein aktuelles, professionelles Passfoto abgeben und seine Grösse angeben (ab 14. Geburtstag). Die alte IDK muss zwingend zur Annullierung mitgebracht werden.
Lebensjahr | Gebühren | Gültigkeitsdauer |
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bis 18. Lebensjahr | CHF 35.00 | 5 Jahre |
Ab 18. Lebensjahr | CHF 70.00 | 10 Jahre |
Bearbeitungsdauer: maximal 10 Arbeitstage
Pass und Identitätskarte können gleichzeitig beantragt werden (Kombi-Antrag). Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Ausweiszentrum Aargau