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Beglaubigungen

Unterschriftsbeglaubigungen sowie Beglaubigungen von Kopien werden durch die Gemeindekanzlei erstellt. Nicht alle Mitarbeitenden der Gemeindekanzlei sind berechtigt, eine Unterschrift zu beglaubigen, daher bitten wir Sie jeweils einen Termin mit uns zu vereinbaren.

Unterschriftsbeglaubigungen

  • Ein persönliches Erscheinen ist zwingend notwendig.
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (Identitätskarte oder Pass).
  • Die Unterschrift muss auf der Gemeindekanzlei erfolgen, vor den Augen der Beglaubigungsperson

Beglaubigungen von Kopien

  • Es ist das Original des Dokumentes vorzuweisen.
  • Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
     
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