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Besuchsaufenthalt

Möchte eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land besuchsweise in die Schweiz einreisen (max. 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen), muss sie vor der Einreise bei der an ihrem Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung ein Visum beantragen. Die Schweizer Vertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Verpflichtungserklärung benötigt.

Wird eine Verpflichtungserklärung ausgehändigt, füllt der/die Besucher/in diese aus und leitet sie an den im Kanton Aargau lebenden Gastgeber (= Garant) weiter. Der Gastgeber ergänzt und unterzeichnet die Verpflichtungserklärung und gibt diese am Schalter der Einwohnerdienste zur Erstabklärung ab. Nach erfolgter Prüfung leiten die Einwohnerdienste das Gesuch an das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird von der schweizerischen Auslandvertretung mitgeteilt.

Die Kosten betragen CHF 61.00 und sind durch den Gastgeber bei den Einwohnerdiensten bar zu bezahlen.