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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann beim Bezirksgericht Zofingen bestellt  werden.

Das Bezirksgericht ist telefonisch unter 062 745 12 33 oder über das Kontaktformular erreichbar.