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Todesfall und Bestattung

Ist eine Einwohnerin oder ein Einwohner zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.

Ist die Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung dieser Institution.

Die Angehörigen werden gebeten, bei der Gemeindekanzlei einen Termin für die Regelung der Bestattung bzw. Anmeldung des Todesfalls zu vereinbaren. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (wenn vorhanden).

In Absprache mit den Angehörigen wird die Bestattungsart bestimmt (Kremation oder Erdbestattung), die Überführungen organisiert sowie die Termine für die Beisetzung und Abdankung festgelegt. Die Gemeindekanzlei steht für die Mithilfe der Organisation zur Verfügung und hilft in allen Angelegenheiten und bei Fragen weiter.